Lebensordnung

Die Landessynode 2024 hat eine neue Lebensordnung beschlossen. Gegenüber dem bis dahin geltenden „Lebensordnungsgesetz“ sind eine ganze Reihe von Restriktionen entfallen, um Kirchenmitgliedern, Liturg:innen und Leitungsgremien neue Räume für eine zeitgemäße, mitgliederorientierte und servicefreundliche Kasualpraxis zu öffnen.

 

Mobilität erleichtert

Für Kasualien (Amtshandlungen) außerhalb der eigenen Ortsgemeinde ist kein Dimissiorale (kirchliche Ausnahmegenehmigung) mehr notwendig. Die eigentlich zuständige Pfarrperson muss nicht länger um Erlaubnis, sondern nur noch um die nötigen Informationen gebeten werden. Die für die Kasualie erforderlichen Nachweise brauchen auch nicht mehr selbst zusammengetragen werden, sondern sollen von den Gemeindebüros bzw. Verwaltungsämtern besorgt werden.

 

Einschränkungen entfallen

Die bisherigen Einschränkungen in Bezug auf den Ort für Taufen, Trauungen oder Bestattungen entfallen. Einzige Regel ist, dass der Gottesdienst öffentlich sein soll. Auch die Taufe von Kindern, deren Sorgeberechtigten keine Kirchenmitglieder sind, ist künftig möglich. Allerdings muss die christliche Erziehung gewährleistet sein. Voraussetzung für das Pat:innenamt ist nicht mehr die Konfirmation, sondern nur noch die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche sowie die Religionsmündigkeit.

 

Durchführung sichergestellt

Aus schwerwiegenden persönlichen Gründen kann eine Pfarrperson ablehnen, eine Kasualie selbst durchzuführen. In diesem Fall ist es Aufgabe der Superintendentin oder des Superintendenten, dafür zu sorgen, dass eine andere ordinierte Person die Durchführung übernimmt.

 

Die jeweils aktuelle Fassung der Lebensordnung findet sich online im FIS Kirchenrecht.