Als Landeskirche haben wir uns die Stärkung einer servicefreundlichen, qualitätsvollen und vielfältigen Kasualpraxis auf die Agenda gesetzt. Aus gutem Grund: Bei keinen anderen Ereignissen begegnen Menschen aus so vielen Milieus und Schichten unserer Kirche wie bei Taufen und Konfirmationen, Trauungen und Bestattungen. Dabei ist die Kirche längst nicht mehr die einzige Anlaufstelle, wenn es um die Begleitung wichtiger Lebensübergänge geht. Zugleich erwarten Kirchenmitglieder mehr denn je, dass bei Kasualien ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden.
Neben den „Classic Four“ sind in jüngerer Zeit vielerorts weitere Segensfeiern entstanden: Paarsegnungen am Valentinstag, Segensfeiern vor oder nach einem Umzug, Heilig-Abend-Gottesdienste für Hinterbliebene … Auf ebenso kreative wie sensible Weise erfahren Menschen, dass Gott sie auf ihrem Lebensweg begleitet, stärkt und tröstet.
Von all dem ist auf dieser Website die Rede.
„Du wirst ein Segen sein!“
Das Diskussionspapier „‚Du wirst ein Segen sein!‘ Gedanken und Impulse für eine servicefreundliche, qualitätsvolle und vielfältige Kasualpraxis“ lädt beruflich wie ehrenamtlich Mitarbeitende in Gemeinden und Kirchenkreisen ein, sich ihre eigene Haltung zu Kasualien und ihren Umgang damit zu reflektieren und darüber ins Gespräch zu kommen. Zudem ermutigt der Text sie zu neuen, kooperativen Initiativen. Dies könnten etwa regionale Tauffeste sein, die gemeinsame Betreuung von Traukirchen oder die Einrichtung einer kreiskirchlichen Kasualagentur. Das Diskussionspapier „Du wirst ein Segen sein!“ kann auf www.ekir.de/kasualpraxis gelesen oder in der Infothek als PDF heruntergeladen werden. Auf der Website kann man zudem jedes Kapitel online kommentieren.
Lebensordnung
Den rechtlichen Rahmen für die Kasualpraxis in unserer Landeskirche steckt die Lebensordnung ab. Die Landessynode 2024 hat eine neue Lebensordnung beschlossen . Gegenüber dem bis dahin geltenden „Lebensordnungsgesetz“ sind eine ganze Reihe Restriktionen entfallen, um Kirchenmitgliedern, Liturg:innen und Leitungsgremien neue Räume für eine zeitgemäße, mitgliederorientierte und servicefreundliche Kasualpraxis zu öffnen. Die aktuelle Fassung der Lebensordnung kann online im FIS Kirchenrecht eingesehen werden.